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1998
Titel
Abschlußbericht zur Studie "Persistenzuntersuchungen von Mineralfasern in vivo und in vitro und Entwicklung von Beurteilungskriterien für die Biobeständigkeit"
Abstract
In der technischen Regel für Gefahrstoffe "Verzeichnis krebserzeugener, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" (TRGS 905) [10] sind künstliche glasige Mineralfasern (KMF) innerhalb eines bestimmten Bereichs von Längen und Durchmessern (sog. WHO-Fasern) und in Abhängigkeit von chemischen Zusammensetzungen in die Kategorien 2 oder 3 nach Anhang I Nr. 1.4.2.1 der Gefahrstoffverodnung (GefStoffV) [18] als krebserzeugend eingestuft.