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1996
Journal Article
Title
Software-Gestaltung in Kooperation mit Endbenutzern
Abstract
Eine wichtige Forderung der EU-Richtlinie ist die Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Da die Software-Ausstattung ein wesentlicher Bestandteil des Bilschirmarbeitsplatzes ist, gilt die o.g. Forderung auch in diesem Bereich. Software-Gestaltung unter Einbeziehung der Arbeitnehmer kann u.a. bedeuten, daß die Arbeitnehmer als letztendliche Benutzer der Software aktiv an dem eigentlichen Software-Entwicklungsprozeß beteiligt werden. In dieser Hinsicht stellen vor allem die Benutzeruntersuchungen (Usability Testing) eine angemessene Möglichkeit zur Erfüllung der o.g. Forderung dar. Voraussetzung ist allerdings, daß die Software-Entwickler die grundlegenden Methoden zur Durchführung derartiger Benutzeruntersuchungen beherrschen.