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2023
Study
Title
Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand
Title Supplement
Wie viel Energie dürfen Rathäuser, Schulen und Kitas nach einer Sanierung noch verbrauchen?
Abstract
Die Steigerung der Energieeffizienz und die Versorgung aus erneuerbaren Energien sind wesentliche Maßnahmen der Bundesregierung, um ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen. Derzeit fehlt allerdings der Hand-lungsrahmen, der es der öffentlichen Hand ermöglicht, dieses ambitionierte Ziel, beispielsweise im Rahmen von Gebäudesanierungen, "smart" zu definieren: spezifisch, messbar, attraktiv, erreichbar und terminiert. Diese Lücke schließt die vorliegende Studie. Sie liefert für die Zielgruppe "Eigentümer öffentlicher Nichtwohngebäude" messbare, jahresscharfe Zielparameter für CO2-Emissionen und Energieverbrauch, die ein öffentliches Nichtwohngebäude mit spezifischer Nutzungsform nach einer Sanierung erreichen muss, um im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz und einem klimaneutralen Energiesystem in Deutschland im Jahr 2045 zu stehen. Das Kompetenzzentrum Contracting der Deutschen Energie-Agentur (dena), Initiator dieser Studie, empfiehlt der öffentlichen Hand, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude auf das Instrument Energiespar-Contracting zurückzugreifen, um von den vielen Vorteilen dieser umfassenden Energiedienstleistung zu profitieren. Das Energiespar-Contracting (ESC) bietet Kommunen bereits seit Jahren eine Möglichkeit, die Umsetzung umfassender Energiesparmaßnahmen erreichbar zu machen. Durch die Verwendung der in dieser Studie definierten Zielparameter in ESC-Projekten besteht neben dem großen Potenzial der Energie-einsparung auch die Chance, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Ergebnisse: Verlässliche Zielparameterfür die Gebäudesanierung im Bestand Regulatorisch fehlen für Eigentümer der öffentlichen Hand bisher verbindliche Zielparameter für den Ener-gieverbrauch des eigenen Gebäudes und dessen Emissionen und somit eine Definition für Klimaneutralität. Diese Studie stellt erstmals solche Zielparameter zur Verfügung. Die Ergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Als zentrale Zielparameter werden vorgeschlagen:
- Flächenspezifische Treibhausgasemissionen für Wärmeanwendungen (Trinkwarmwasser und Raumwärme)
- Flächenspezifische Treibhausgasemissionen für Nutzerstrom (d. h. Strom für sämtliche Anwendungen außer Heizen und Trinkwarmwasser, wie zum Beispiel Arbeitshilfen [PC, Drucker], Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung)
- Nutzwärmeverbrauch (Trinkwarmwasser und Raumwärme)
- Endenergieverbrauch für Nutzerstrom
Die Zielparameter für die Treibhausgasemissionen aus Wärmeanwendungen (d. h. Trinkwarmwasser und Raumwärme) nehmen im Mittel über alle Nutzungsarten von 28 kgCO2-äq/m²a stark auf 0,5 kgCO2-äq/m²a ab und dürfen somit 2045 ca. nur noch knapp 2 Prozent des Niveaus von 2020 erreichen. Der Vergleich mit diversen Werten aus der Literatur zeigt, dass diese Zielparameter zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Wärme konsistent sind mit anderen Quellen. Die Treibhausgas-Zielparameter für Nutzerstrom sind dagegen aufgrund der starken Nutzungs-abhängigkeit mit Unsicherheiten behaftet, wie ein Vergleich mit mehreren Quellen zeigt. Die hier berechneten 35 kgCO2-äq/m²a im flächengewichteten Mittel in 2020 sollten bis 2045 auf 0,2 kgCO2- äq/m²a reduziert werden. Vor der Anwendung der Zielparameter für Nutzerstrom sollte jedoch ein Abgleich zwischen den Startwerten, d. h. den hier definierten Startwerten im Jahr 2020 und realen Messwerten der Gebäude, erfolgen, um sicherzustellen, dass der Einfluss der realen Nutzung nicht zu stark von den für die Berechnungen getroffenen Annahmen abweicht. Ist dies der Fall, d. h. wenn die Abweichung im Startjahr signifikant ist, sollten individuelle Zielparameter berechnet werden, indem die individuellen Startwerte mit den hier unterstellten prozentualen Minderungen (-26 % bis 2030 und -34 % bis 2045 gegenüber 2020) verrechnet werden. Eine Kumulierung der Treibhausgas-Zielparameter für Nutzerstrom und Wärme ist theoretisch aufgrund der gleichen Art von Zielparametern und somit der gleichen Einheit möglich.
Die Reduktionsziele für den Nutzwärmeverbrauch (Raumwärme und Trinkwarmwasser) liegen mit einer Abnahme des flächengewichteten Mittels über alle Nichtwohnbestandsgebäude von 98,0 kWh/m²a in 2020 auf 43,1 kWh/m²a in 2045 bei -56 %. Diese Werte umfassen den gesamten Nichtwohngebäudebestand, d. h. sanierte und unsanierte Gebäude. Verbleibende Verbräuche müssen bis 2045 vorrangig durch Integration von EE dekarbonisiert werden. Im Vergleich mit den durchschnittlichen Reduktionswerten des Energieverbrauchs für den gesamten Gebäudebestand, also Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG), aus Szenarienrechnungen wie der dena-Leitstudie "Aufbruch Klimaneutralität" und der Literatur können die Werte als sehr ambitioniert angesehen werden. Eine fortlaufende Validierung dieser Werte anhand weiterer Berechnungen erscheint folglich angemessen.
Die Untersuchung von drei Fallbeispielen legt nahe, dass selbst durch eine Sanierung auf Effizienzgebäude-55-Niveau diese Werte kaum erreicht werden können und noch höhere Ambitionsniveaus bei der Sanierung anzustreben sind.
Die Anforderungen zur Reduktion des Endenergieverbrauchs von Nutzerstrom (d. h. Strom für sämtliche Anwendungen außer Heizen und Trinkwarmwasser, wie z.B. Arbeitshilfen (PC, Drucker), Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung) liegen mit einer Reduktion des flächengewichteten Mittels über alle Nichtwohnbestandsgebäude von 75 kWh/m²a in 2020 auf 49 kWh/m²a in 2045 bei -34 % über den gesamten betrachteten Zeitraum.
Insgesamt zeigt sich, dass die Zielparameter sehr sensibel auf Änderungen in den Annahmen reagie-ren. Wenn Restemissionen langfristig gegenüber den Annahmen aus dem unterstellten Referenzszenario höher bzw. niedriger liegen, ergeben sich Zielparameter für die Nutzenergieverbräuche (d. h. Nutzerstrom und Nutzwärmeverbrauch), die strenger bzw. lockerer sind als die hier ermittelten Anforderungen. Aus diesem Grund sollten regelmäßig, d. h. mindestens in den fünfjährigen Abständen der Stützjahre, und nach der Veröffentlichung der bis dahin jeweils real aufge-tretenen Emissionsfaktoren eine Zwischenevaluation und eine Überarbeitung der Zielpara-meter erfolgen.
Gruppen von Gebäuden (sog. Gebäudepools) erreichen das Sanierungsziel gemeinsam, wenn sie mit ihren flächengemittelten Verbrauchswerten die flächengemittelten Zielparameter unterschreiten. Dies erlaubt es, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Übererfüllung des einen Gebäudes zur Kompensation für die Untererfüllung des anderen Gebäudes heranzuziehen.
Ergebnisse: Verlässliche Zielparameterfür die Gebäudesanierung im Bestand Regulatorisch fehlen für Eigentümer der öffentlichen Hand bisher verbindliche Zielparameter für den Ener-gieverbrauch des eigenen Gebäudes und dessen Emissionen und somit eine Definition für Klimaneutralität. Diese Studie stellt erstmals solche Zielparameter zur Verfügung. Die Ergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Als zentrale Zielparameter werden vorgeschlagen:
- Flächenspezifische Treibhausgasemissionen für Wärmeanwendungen (Trinkwarmwasser und Raumwärme)
- Flächenspezifische Treibhausgasemissionen für Nutzerstrom (d. h. Strom für sämtliche Anwendungen außer Heizen und Trinkwarmwasser, wie zum Beispiel Arbeitshilfen [PC, Drucker], Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung)
- Nutzwärmeverbrauch (Trinkwarmwasser und Raumwärme)
- Endenergieverbrauch für Nutzerstrom
Die Zielparameter für die Treibhausgasemissionen aus Wärmeanwendungen (d. h. Trinkwarmwasser und Raumwärme) nehmen im Mittel über alle Nutzungsarten von 28 kgCO2-äq/m²a stark auf 0,5 kgCO2-äq/m²a ab und dürfen somit 2045 ca. nur noch knapp 2 Prozent des Niveaus von 2020 erreichen. Der Vergleich mit diversen Werten aus der Literatur zeigt, dass diese Zielparameter zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Wärme konsistent sind mit anderen Quellen. Die Treibhausgas-Zielparameter für Nutzerstrom sind dagegen aufgrund der starken Nutzungs-abhängigkeit mit Unsicherheiten behaftet, wie ein Vergleich mit mehreren Quellen zeigt. Die hier berechneten 35 kgCO2-äq/m²a im flächengewichteten Mittel in 2020 sollten bis 2045 auf 0,2 kgCO2- äq/m²a reduziert werden. Vor der Anwendung der Zielparameter für Nutzerstrom sollte jedoch ein Abgleich zwischen den Startwerten, d. h. den hier definierten Startwerten im Jahr 2020 und realen Messwerten der Gebäude, erfolgen, um sicherzustellen, dass der Einfluss der realen Nutzung nicht zu stark von den für die Berechnungen getroffenen Annahmen abweicht. Ist dies der Fall, d. h. wenn die Abweichung im Startjahr signifikant ist, sollten individuelle Zielparameter berechnet werden, indem die individuellen Startwerte mit den hier unterstellten prozentualen Minderungen (-26 % bis 2030 und -34 % bis 2045 gegenüber 2020) verrechnet werden. Eine Kumulierung der Treibhausgas-Zielparameter für Nutzerstrom und Wärme ist theoretisch aufgrund der gleichen Art von Zielparametern und somit der gleichen Einheit möglich.
Die Reduktionsziele für den Nutzwärmeverbrauch (Raumwärme und Trinkwarmwasser) liegen mit einer Abnahme des flächengewichteten Mittels über alle Nichtwohnbestandsgebäude von 98,0 kWh/m²a in 2020 auf 43,1 kWh/m²a in 2045 bei -56 %. Diese Werte umfassen den gesamten Nichtwohngebäudebestand, d. h. sanierte und unsanierte Gebäude. Verbleibende Verbräuche müssen bis 2045 vorrangig durch Integration von EE dekarbonisiert werden. Im Vergleich mit den durchschnittlichen Reduktionswerten des Energieverbrauchs für den gesamten Gebäudebestand, also Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG), aus Szenarienrechnungen wie der dena-Leitstudie "Aufbruch Klimaneutralität" und der Literatur können die Werte als sehr ambitioniert angesehen werden. Eine fortlaufende Validierung dieser Werte anhand weiterer Berechnungen erscheint folglich angemessen.
Die Untersuchung von drei Fallbeispielen legt nahe, dass selbst durch eine Sanierung auf Effizienzgebäude-55-Niveau diese Werte kaum erreicht werden können und noch höhere Ambitionsniveaus bei der Sanierung anzustreben sind.
Die Anforderungen zur Reduktion des Endenergieverbrauchs von Nutzerstrom (d. h. Strom für sämtliche Anwendungen außer Heizen und Trinkwarmwasser, wie z.B. Arbeitshilfen (PC, Drucker), Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung) liegen mit einer Reduktion des flächengewichteten Mittels über alle Nichtwohnbestandsgebäude von 75 kWh/m²a in 2020 auf 49 kWh/m²a in 2045 bei -34 % über den gesamten betrachteten Zeitraum.
Insgesamt zeigt sich, dass die Zielparameter sehr sensibel auf Änderungen in den Annahmen reagie-ren. Wenn Restemissionen langfristig gegenüber den Annahmen aus dem unterstellten Referenzszenario höher bzw. niedriger liegen, ergeben sich Zielparameter für die Nutzenergieverbräuche (d. h. Nutzerstrom und Nutzwärmeverbrauch), die strenger bzw. lockerer sind als die hier ermittelten Anforderungen. Aus diesem Grund sollten regelmäßig, d. h. mindestens in den fünfjährigen Abständen der Stützjahre, und nach der Veröffentlichung der bis dahin jeweils real aufge-tretenen Emissionsfaktoren eine Zwischenevaluation und eine Überarbeitung der Zielpara-meter erfolgen.
Gruppen von Gebäuden (sog. Gebäudepools) erreichen das Sanierungsziel gemeinsam, wenn sie mit ihren flächengemittelten Verbrauchswerten die flächengemittelten Zielparameter unterschreiten. Dies erlaubt es, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Übererfüllung des einen Gebäudes zur Kompensation für die Untererfüllung des anderen Gebäudes heranzuziehen.
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