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2009
Conference Paper
Title
REACh - nächste Schritte für die betroffenen Unternehmen
Other Title
REACh - next steps for related enterprises
Abstract
Informationen in der Lieferkette: Der nachgeschaltete Anwender sollte den Hersteller oder Importeur bei der Registrierung insofern zu unterstützen, dass er diesem die ihm bekannten Risiken für den Menschen bzw. Umwelt, die von einem Stoff ausgehen, mitteilt. Hat der nachgeschaltete Anwender Hinweise aus der alltäglichen Praxis oder von seinen Kunden, welche die Risikobeurteilung eines Stoffes beeinflussen bzw. geeignet sind, die bisherige Beurteilung in Frage zu stellen, so hat er diese Informationen dem vorgeschalteten Akteur in der Lieferkette mitzuteilen. Standardisierte Informationsweitergabe: - Bereitstellung der Informationen über Homepage für kommerzielle Abnehmer (Kommerzielle Abnehmer müssen darüber informiert werden, wo diese Angaben zu finden sind, bspw. durch Angabe auf dem Lieferschein o.ä.). - Für privaten Endverbraucher ist ein Antwort-Prozess etablieren. SVHC: Ermittlung der in einem Stoff / einer Zubereitung /eines Erzeugnisses vorhandenen SVHC und in welcher Menge dieser vorhanden ist. Wird der Schwellenwert von 0,1 Gew.% bei den SVHC überschritten (bezogen auf Bauteil bzw. Produkt). Informationen aus der Lieferkette: - Passiv vom vorgeschaltetem Akteur nach Art. 33, Weitergabe von Informationen über die Verwendung von SVHC (Push-Prinzip) - Aktiv: Risikobewertung des Lieferanten (Herkunftsland, Produktionsland) und Artikels und in Folge dessen Lieferanten aktiv anfragen (Pull-Prinzip). Im Sinne der "Due Diligence" sollte eine aktive Handlungsstrategie für die Anforderungen aus Artikel 33 erarbeitet werden.