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Fraunhofer-Gesellschaft
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  4. Die Kontrollpflicht nach § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG im Zeitalter des Cloud Computing
 
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2013
Journal Article
Title

Die Kontrollpflicht nach § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG im Zeitalter des Cloud Computing

Abstract
Alternativen zur Vor-Ort-Kontrolle des Auftragnehmers durch den Auftraggeber Nutzt ein Unternehmen etwa für die Verwaltung von Kunden- bzw. Mitarbeiterdaten einen Cloud Computing Service, so handelt es sich in der Regel um eine Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG. Das Unternehmen ist als Auftraggeber dazu verpflichtet den Auftragnehmer vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Eine Vor-Ort-Kontrolle scheint im Zeitalter des Cloud Computing nicht realistisch umsetzbar. Dieser Aufsatz beschäftigt sich daher mit Alternativen zur Vor-Ort-Kontrolle.
Author(s)
Selzer, Annika  
Journal
DuD: Datenschutz und Datensicherheit  
DOI
10.1007/s11623-013-0081-6
Language
German
Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT  
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