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1999
Conference Paper
Title
Gefahrenpotentiale und Wiederverwertung kontaminierter Böden und Substrate
Abstract
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes, (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Ob und inwieweit es durch die Anwesenheit eines Schadstoffes im Boden zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktion kommt, hängt neben der Art des Schadstoffes (stoffspezifische Eigenschaften) von seiner Konzentration, von den Bodeneigenschaften sowie den Nutzungen des Bodens ab. Für die bisherige Ableitung von Werten steht die menschliche Gesundheit an erster Stelle. Für die Festlegung von Bodenwerten zur Gefahrenbeurteilung im Wirkungspfad Boden - Bodenorganismen fehlen derzeit noch Wirkungskriterien, die auf das Vorliegen einer Gefahr abstellen. Hinsichtlich der Sanierung von Altlasten enthält das Gesetz die folgenden Grundpflichten: Böden, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, sind zu sanieren. Die Sanierungspflicht erstreckt sich auch auf die vom Boden ausgehenden Grundwasserverunreinigungen. Grundstückseigentümer und -besitzer müssen dafür sorgen, daß durch den Zustand ihres Grundstücks keine Gefahren von dem Boden ausgehen. Für die Realisierung der Altlastensanierung kann vom Sanierungspflichtigen die Vorlage eines Sanierungsplans verlangt werden. Bei gravierenden und komplexen Altlasten soll der Sanierungsplan Transparenz schaffen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei den Betroffenen leisten. Der im Regelfall von einem Sachverständigen zu erarbeitende Sanierungsplan muß u.a. eine Zusammenfassung der Gefährdungsabschätzung sowie eine Darstellung der Sanierungsziele und -maßnahmen enthalten.