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2026
Master Thesis
Title
Analyse von Restriktionen durch die zivile und militärische Luftfahrt auf den Windenergieflächen in Deutschland
Abstract
Mit der Verabschiedung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) hat die Bundesregierung im Jahr 2023 festgelegt, dass 2 % der Bundesfläche für den notwendigen Ausbau der Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. Jedes Bundesland ist dazu verpflichtet einen festgelegten Anteil der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. In der Praxis zeigt sich allerdings oftmals, dass diese Windenergieflächen teilweise gar nicht oder nur eingeschränkt für Windenergie nutzbar sind. Einer der Gründe hierfür sind Restriktionen durch die Luftfahrt. Um zu analysieren welchen Einfluss diese haben, wird in dieser Arbeit zunächst vollständig erarbeitet welche Restriktionen durch die Luftfahrt vorliegen und wie das Konfliktrisiko der jeweiligen Restriktion mit der Windenergie einzuordnen ist. Hierbei wird sowohl auf die zivile als auch auf die militärische Luftfahrt eingegangen. Anschließend werden Geodaten-Layer erzeugt, welche die Restriktionen abbilden. Mithilfe dieser Geodaten-Layer wird eine GIS-Analyse durchgeführt. In dieser Arbeit werden dabei zwei konventionelle WEA mit Gesamthöhen von 220 und 260 m betrachtet sowie eine Höhenwindkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 365 m. Die Ergebnisse zeigen, dass große Teile der Bundesfläche von Restriktionen durch die Luftfahrt betroffen sind. Der betroffene Anteil der Bundesfläche liegt dabei, abhängig von der betrachteten restriktiven Höhe, zwischen 43 – 65 %. Bei der Betrachtung der bereits ausgewiesenen und geplanten Windenergieflächen ergibt sich ein ähnlich großer Anteil, der von Restriktionen durch die Luftfahrt betroffen ist. Nicht jede Restriktion stellt ein Ausschlussgebiet für Windenergie dar. Oftmals muss innerhalb der Restriktionsbereiche im Einzelfall entschieden werden, ob eine WEA genehmigt werden kann. Um diese Einzelfallentscheidung abzubilden, erfolgt die Wertung jeder Restriktion mit einer Konfliktrisikoklasse. Damit wird analysiert welcher Anteil der bereits ausgewiesenen und geplanten Windenergieflächen durch Restriktionen durch die Luftfahrt tatsächlich nicht nutzbar ist. Für die konventionelle Windkraft ergeben sich hier Anteile von 19 – 24 %. Für die Höhenwindkraft liegt der nicht nutzbare Anteil sogar bei über 30 %. In Anbetracht dieser großen nicht nutzbaren Anteile, allein durch Restriktionen durch die Luftfahrt, ist fraglich, ob eine Ausweisung von 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausreichen wird, um das Ausbauziel von 160 GW installierter Windenergieanlagenleistung nach dem EEG zu erreichen. Um die Nutzbarkeit der Windenergieflächen zu verbessern, ist es zwingend notwendig die Kommunikation zwischen den Vertretern der Luftfahrt und der Windbranche zu verbessern und die Transparenz für Projektentwickler zu erhöhen.
Thesis Note
Kassel, Univ., Master Thesis, 2026
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Language
German