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1995
Book Article
Title
Nutzen einer engen Kunden-Lieferanten-Beziehung
Abstract
Die aus der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre hervorgegangene enge Vernetzung der Wertschöpfungssysteme und die jüngste Veränderung in der Rechtslage der Produkthaftung haben die juristischen Aspekte der Kooperation in den Vordergrund gerückt. Die Verabschiedung des Produkthaftungsgesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat in der Wirtschaft zur Verunsicherung, aber auch zu einem neuen Verantwortungsbewußtsein beigetragen. Es ist nun unmißverständlich klargestellt, daß diese Verantwortlichkeit eines Herstellers für sein Produkt vom ersten Federstrich des Designs bis zur Rücknahmepflicht bzw. zum Recycling reicht. Die Schlupflöcher aus dem Netz der Haftung sind kleiner geworden (hel). An der Entstehung moderner Produkte sind in der Regel mehrere Wertschöpfungspartner beteiligt. An den Unternehmensgrenzen treffen scheinbar gegensätzliche Interessen aufeinander. Unter wirtschaftlichen Aspekten gilt es, neben einer Abgrenzung des eigenen Produkthaftungsrisikos das Ziel z u verfolgen, Redundanzen und wertverzehrende Organisationselemente abzubauen. Daneben steht die rechtliche Zielsetzung, zum Schutz des Verbrauchers die Produktverantwortung der wertschöpfenden Unternehmen über den gesamten Produktentstehungsprozeß sowie die Inanspruchnahme der Haftungsschuldner im Schadensfall sicherzustellen. Diesen Interessen Rechnung zu tragen, hat in der Industrie zum Aufbau vielschichtiger Produktionsbeziehungen geführt. Die veränderte Aufgabenverteilung der Zulieferer und Hersteller sowie die sich durchsetzenden Produktionskonzepte der Just-in-time-delivery und Ship-to-stock-Abwicklung werfen eine Reihe juristischer Fragestellungen auf. Das Fehlen von Zwischenlagern und die Bestrebungen einer sequenz- und taktgenauen Lieferung direkt an den Bedarfsort in der Fabrikation, verbunden mit der Aufgabe einer Wareneingangskontrolle, bedingt wegen der unmittelbaren Auswirkung eines Lieferausfalls einen erhöhten Qualitätsanspruch an den Zulieferer. Derartige Organisation s formen decken sich jedoch nicht mit den urspünglichen gesetzlichen Vorstellungen von kaufmännischen Geschäftsbeziehungen und bedürfen daher einer besonderen vertraglichen Regelung zwischen den Kooperationspartnern. Einen weiteren Anlaß zur Vertragsregelung gibt die neu gewonnene Konstruktions- und Entwicklungsverantwortung der Zulieferer im Rahmen des Simultanious Engineering. Die Hersteller haben mit der Konzentration auf die Kernprozesse einen Teil ihrer EntwicklungsKompetenz an Systemlieferanten abgegeben und beziehen diese bereits früh in den Planungsprozeß ein. Die Fokussierung des Herstellers auf die Tätigkeiten der Gesamtkonzeption des Endprodukts, der Koordination der Zulieferer und vor allem der Endmontage haben ihm den rechtlichen Begriff des "Assemblers" eingebracht. All diese Aspekte müssen bei einer Kooperation berücksichtigt werden. Dem versucht man, durch eine Konstruktion aus Rahmenverträgen mit unterschiedlichen individualvertraglichen Elementen gerecht zu werden. D a zu gehören in jedem Fall Qualitätsmanagementvereinbarungen, deren Ziel sich im wesentlichen durch vier Funktionen beschreiben läßt: - Präventionsfunktion: Erreichen qualitätssicherer Prozesse beim Lieferanten. - Rationalisierungsfunktion: Prozeßorientierte Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette.