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2018
Journal Article
Titel
EU-Datenschutzgrundverordnung - Prozesse mit Mitarbeiterdaten auf dem Prüfstand
Abstract
Ende Mai ist die EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Darin wird der Umgang mit personenbezogenen Daten deutlich strikter geregelt als zuvor. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Für die konforme Umsetzung im digitalisierten Industrieumfeld heißt das: Alle Prozesse, bei denen Arbeitnehmerdaten gesammelt werden - gezielt oder nicht - müssen auf den Prüfstand. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr.