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2006
Journal Article
Title
Schadensersatz auf Grund der Übernahme einer guten Idee?
Title Supplement
Zugleich eine Anmerkung zu OLG München vom 4.8.2005 8 U 1540/05, VergabeR 2006, 423
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Ideen, die von einem Bieter im Rahmen eines (Bau-) Vergabeverfahrens eingebracht werden, durch die Vorschriften der VOB/A und allgemeine Rechtsvorschriften geschützt werden und wie weit dieser Schutz reicht. Da ein Schutz nach § 2 UrhG für die Bieterunterlagen regelmäßig ausscheidet, kommt es darauf an, ob die technische Idee als Know-how im Sinn von geheimen Wissen geschützt ist, da nach Ansicht des Verfassers aus den Normen der VOB/A, insbesondere aus der Geheimhaltungspflicht des § 22 Nr. 8 VOB/A, ein Schutz der ungeschützen und nicht geheimen guten Idee nicht möglich ist.