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2012
Conference Proceeding
Title
Umgang mit Stoffverboten und Schadstofflisten
Title Supplement
Aktuelles zur RoHS-2.0- und WEEE-2.0-Richtlinie sowie zu REACh. Fraunhofer IPA Tagung, 12. Juni 2012, Stuttgart
Abstract
Die RoHS-Richtlinie und die REACh-Verordnung beschränken die Verwendung von bestimmten Stoffen in der Produktentwicklung und dem entstehenden Produkt. Die Vermeidung dieser Stoffe und die damit verbundene Informationsbeschaffung und Weitergabe stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für die betroffenen Unternehmen dar. Die notwendigen Informationen zu aktuellen Gesetzen und Vorgaben zu Stoffverboten, aber auch die Informationen zur Verwendung von Materialien und Stoffen im Produkt sollten durch entsprechende Prozesse gehandhabt und abgesichert werden. Mit der RoHS-2-Richtlinie »Restriction of Use of Certain Hazardous Substances« (2011/65/EU) werden Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt. Unter Berücksichtigung des auf Gemeinschaftsebene angestrebten Gesundheits- und Umweltschutzes werden für die Verwendung der Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom und der Flammschutzmittel PBB und PBDE Grenzwerte vorgeschrieben. Mit der Neugestaltung der RoHS-Richtlinie befinden sich ab dem 22. Juli 2014 auch die Hersteller von medizinischen Geräten sowie Kontroll- und Messinstrumenten im Geltungsbereich der RoHS 2. Hinzu kommen für Produkte im Geltungsbereich der RoHS 2 neue Vorschriften zur Konformitätsbewertung der Produkte (CE-Zeichen, EG-Konformitätsbewertung, technische Dokumentationen). RoHS-ähnliche Vorschriften wurden und werden weltweit auch in anderen Ländern u. a. der Türkei, Kalifornien, China, Korea, Japan und jetzt neu in Indien erlassen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie. Zusätzlich zu der RoHS-Richtlinie haben viele der betroffenen Unternehmen weitere Pflichten im Rahmen der REACh-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der so genannten »Substances of Very High Concern« (SVHC). Die europäische Chemikalien-Behörde ergänzt die Kandidatenliste (SVHC) laufend im halbjährlichen Rhythmus. Dies bedeutet einen erhöhten Aufwand für betroffene Unternehmen hinsichtlich der Pflichten der Informationsbeschaffung und -weitergabe. Zu den angesprochenen Themen wie der RoHS-2-Richtlichtline und der REACh-Verordnung sowie den damit einhergehenden Herausforderungen für betroffene Unternehmen werden Lösungen, aber auch Best-Practice-Beispiele vorgestellt.
Editor(s)
Corporate Author
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung -IPA-, Stuttgart