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2002
Conference Paper
Title
Minderungsmaßnahmen von Quecksilber-Emissionen bei der thermischen Bodenbehandlungsanlage
Abstract
Die Einhaltung der 17. BimSchV. ist nur bei Einsatz von imprägnierter Aktivkohle für hohe Konzentrationen von bis zu 400.000 µg Hg/m3 im Rohgas möglich. Zudem ist bei dieser Fahrweise einer Pyrolyse, d.h. ohne Einsatz von chlorhaltigen Böden oder Zuschlagstoffen, eine Oxidation der Quecksilberspezies nur bedingt möglich. Zur Verbesserung der Abscheidung im Wäscherbereich ist der Einsatz von Oxidationsmitteln notwendig. Ziel ist eine Verlängerung der Standzeiten für die imprägnierte Aktivkohle und eine erhöhte Ausschleusung des Quecksilbers im Filterstaub der Rauchgasreinigung.
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