Albers, N.N.AlbersBöhm, D.D.BöhmRebeggiani, LucaLucaRebeggiani2022-03-052022-03-052016https://publica.fraunhofer.de/handle/publica/245577Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 hat die Rechtsgrundlage für Art und Zuschnitt des Wettangebotes in wesentlichen Teilen geändert. Live-Wetten auf das Endergebnis sind vom Verbot der Live-Wetten ausgenommen. Sogenannte Ereignis-Wetten sind zumindest als Live-Wetten jedoch nicht erlaubnisfähig. Der Begriff der Spielabschnittswette wurde ebenfalls neu eingeführt. Angesichts der nur plakativ getroffenen Regelungen fehlt der Vollzugspraxis der für eine sachgerechte Auslegung und Handhabung erforderliche Beurteilungsrahmen. So ist die rechtliche Zulässigkeit von Torwetten oder beispielsweise Wetten auf den erfolgreichsten Torschützen umstritten. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Fragestellung aus juristischer, ökonomischer und statistischer Sicht und strebt eine wissenschaftlich fundierte Definition der Begriffe Ereignis und Ergebnis im Kontext der Sportwetten an.deSportwettenGlücksspielRegulierungMonopolManipulation004005006Ereigniswetten im Visier der Rechtsordnungjournal article