Westkämper, EngelbertVerl, Alexander2022-03-112022-03-112009https://publica.fraunhofer.de/handle/publica/362143REACh ist die Abkürzung für ein neues obligatorisches Regelungssystem der EU für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals). Sie trat am 1. Juni 2008 mit der Vorregistrierungsphase in Kraft und hat auch erhebliche Konsequenzen für kleine und mittlere Unternehmen (kmU). Die neue Chemikalienverordnung der Europäischen Union (REACh) schafft neue, strengere Bedingugnen für den Umgang mit chemischen Stoffen. "Ohne Daten kein Markt" - nach diesem Prinzip des Art. 5 der REACh-Verordnung müssen Hersteller, Importeure, aber auch weiterverarbeitende Unternehmen die Unschädlichkeit chemischer Stoff für Mensch und Umwelt belegen. Die betrifft rund 30000 bisherige Stoffe sowie jährlich etwa 500 neue Stoffe. Die Einzelbestimmungender REACh-Verordnung werden in vielerlei Hinsicht noch zu definieren sein, entsprechende Lösungswege sind zu erproben. Hierbei ist der Übergang der Verantwortung von den Behörden auf die Unternehmen eigenverantwortlich zu vollziehen. Wie wird sich die Umsetzung von REACh in Deutschland gestalten? Dieser und anderen Fragestellungen widmet sich diese Veranstaltung. Trotz umfangreicher EU-Arbeitshilfen zu REACh haben viele Verantwortliche in Unternehmen der Wirtschaft noch Fragen zu REACh und wünschen sich gut verständliche und vor allem praxisnahe Arbeitshilfen zur Registrierung sowie zum Umgang mit den Informationspflichten, die sich aus der Verwendung von SVHC-Stoffen und der GHS-Verordnung ergeben.deREACHUmweltgerechte ProduktentwicklungSVHC-StoffGHS-VerordnungFertigungChemie670Praktische Umsetzung der REACh-Verordnung in Industrieunternehmenconference proceeding