Hägele, T.T.Hägele2022-03-092022-03-092000https://publica.fraunhofer.de/handle/publica/335386Das Rahmengesetz KonTraG trat im Mai 1998 in Kraft. In seinen Änderungen bezieht es sich vor allem auf das Aktiengesetz und das Handelsgesetzbuch. Das KonTraG fordert inhaltlich die Einrichtung eines Risikomanagementsystems und eines entsprechenden Reporting zur Kommunikation der Risiken. Daraus ergeben sich Aufgaben und Pflichten für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie den Abschlußprüfer. Risikomanagement nach KonTraG dient damit der systematischen Absicherung eines chancenorientierten Unternehmens. Das Fraunhofer IPA unterstützt Unternehmen beim Aufbau und bei der Implementierung eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems.deRisikomanagementsystemWertorientierungrisk managementstock lawvalue based managementAktiengesetzBerichtswesen670Auswirkungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auf KMUEffects of the law for supervision and transparency in companies (KonTraG) for small and middle sized companiesconference paper