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2004
Conference Paper
Titel
Sind die Verwertungs- und Recyclingquoten mit der verfügbaren Behandlungs- und Verwertungstechnologie technisch erreichbar und wirtschaftlich sinnvoll?
Abstract
Am 27. Januar 2003 haben das Europäischen Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte[1] (im folgenden WEEE) verabschiedet. Die WEEE gilt für verschiedene elektrische und elektronische Geräte und benennt hierfür die maßgeblichen Gerätekategorien (vgl. WEEE Anhang IA [1]) sowie die zu den Gerätekategorien gehörenden Produkte (vgl. WEEE Anhang IB [1]). Die der Richtlinie unterfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind getrennt zu erfassen, zu behandeln und anschließend zu verwerten. Zu diesem Zweck haben die Hersteller und Importeure (individuelle und kollektive) Systeme zur Rücknahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektronikschrott einzurichten und die Finanzierungspflichten zu tragen. In diesem Rahmen wird in Artikel 7 Absatz 2 und Absatz 3 [1] "Recycling- und Verwertungsquoten" festgelegt. In wieweit diese "Recycling- und Verwertungsquoten" technisch erreichbar sind, welche Prozesse dafür notwendig sind und welche Kosten dadurch entstehen und ob diese sich als vertretbar erweisen.