Options
1991
Conference Paper
Titel
Stellenwert der Verpackung in der Handelslogistik
Abstract
Die durch den Paragraph 14 des Abfallgesetzes erfolgte Ermächtigung der Bundesrepublik, Verordnungen zu erlassen, die der Vermeidung, Verringerung oder Verwertung schädlicher Stoffe und mengenproblematischer Abfälle dienen, ergibt sich ein Trend in Richtung der Etablierung neuer ökonomischer Muster. Dadurch , daß die Pflicht zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen jeglicher Art als ordnungspolitische Vorgabe durchgesetzt wird, ist bei der Produktion von Gütern jeglicher Art sehr stark darauf zu achten, wie benutzte Produkte einer Verwertung zugeführt werden. Da diese Verordnungen auch für den Bereich der Handelslogistik Gültigkeit haben, sollen in diesem Beitrag Auswirkungen und daraus resultierende Änderungen aufgezeigt werden.