Options
2007
Conference Paper
Titel
Highlights, Rückblick, ExFo 2007 und Ausblick
Alternative
Summary and vision of the ExFo 2007
Abstract
EuP-Richtlinie: Die EU-Richtlinie 2005/32/EG vom 06.07.2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebe-triebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung energiebetriebener Produkte (EuP) vor - kurz EuP-Richtlinie genannt. Nach Art. 15.(2) werden von der EuP-Richtlinie alle energieverbrauchende Geräte erfasst, die ein Verkaufs-/Handelsvolumen von mehr als 200.000 Stück/a, die erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit oder Kostenreduzierung haben. Vorbereitung auf REACH: REACH ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe. REACH bedeutet - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. REACH will die Generierung von mehr Daten zu toxischen und ökotoxischen Eigenschaften insbesondere von Altstoffen, dies sind ca. 30.000 (Alt-) Stoffe, die erfasst werden sollen. Diese Daten sollen die Basis für einen aktiven Arbeitsschutz bilden. Grundlage ist das Vorsorgeprinzip! Anpassung / Überarbeitung der RoHS - Integration Gerätekategoren 8 + 9: Die EU-Richtlinie 2002/95/EG vom 27.01.2003, RoHS fokusiert sich auf die einschränkende Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehören Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bromierte Flammschutzmittel wie polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE). Hierzu gibt es Ausnahmen zu bestimmten Anwendungen. Dieser Ausnahmenkatalog ist nicht abschliessend (momentan sind es 29 Ausnahmen), und die genehmigten Ausnahmen sind zeitlich befristet (i.d.R. auf 4 Jahre) und befinden sich im REVIEW-Prozess; d.h. Integration der Gerätekategorie 8 + 9 bis spätestens 2012.