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2006
Conference Paper
Titel
Zusammenfassung und Ausblick. Fortsetzung des Expertenforums Produktentwicklung und -recycling ExFo 2007
Titel Supplements
Internationale Stoffverbote, RoHS, EuP bzw. REACH sowie WEEE/ElektroG
Alternative
Summary and vision
Abstract
EuP-Richtlinie Die EU-Richtlinie 2005/32/EG vom 06.07.2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebe-triebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung energiebetriebener Produkte (EuP) vor - kurz EuP-Richtlinie genannt. Nach Art. 15.(2) werden von der EuP-Richtlinie alle energieverbrauchende Geräte erfasst, die ein Verkaufs-/Handelsvolumen von mehr als 200.000 Stück/a, die erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit oder Kostenreduzierung haben. Vorbereitung auf REACH REACH ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe. REACH bedeutet - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung wird bis spätestens Mitte 2007 gerechnet. REACH will die Generierung von mehr Daten zu toxischen und ökotoxischen Eigenschaften insbesondere von Altstoffen, dies sind ca. 30.000 (Alt-) Stoffe, die erfasst werden sollen. Diese Daten sollen die Basis für einen aktiven Arbeitsschutz bilden. Grundlage ist das Vorsorgeprinzip! Anpassung / Überarbeitung der RoHS - Integration Gerätekategoren 8 + 9 Die EU-Richtlinie 2002/95/EG vom 27.01.2003, RoHS fokusiert sich auf die einschränkende Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehören Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und bromierte Flammschutzmittel wie polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE). Hierzu gibt es Ausnahmen zu bestimmten Anwendungen. Dieser Ausnahmenkatalog ist nicht abschliessend (momentan sind es 29 Ausnahmen), und die genehmigten Ausnahmen sind zeitlich befristet (i.d.R. auf 4 Jahre). Die Umsetzung der RoHS-Anforderungen ist mit erheblichem zeitlichen Druck verbunden, da die Stoffverwendungsrestriktionen für Elektro- und Elektronikgeräte ab 01.07.2006 in Kraft getreten sind. Momentan sind die Gerätekategorien 8 (GK 8 Medizingeräte) und die Gerätekategorie 9 (GK 9 Kontroll-/Messinstrumente) von der "EU-RoHS" noch ausgenommen. Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte mit dem Geltungsbereich von WEEE/RoHS in Europa Inverkehrbringen, sehen sich einer Gesamtheit von umweltpolitischen europaweiten und nationalen Anforderungen in Kombination mit dem wachsenden globalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Das Produktspektrum und die Produktionsprozesse der Unternehmen sind so zu gestalten, dass sie alle qualitativen und quantitativen Anforderungen, die sich aus heutigen und zukünftigen Märkten des Unternehmens sowie aus gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, optimal erfüllen können. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der RoHS sollten systematisch durch ein Prüfkonzept zur Sicherstellung der Due Diligence der RoHS unterstützt werden. Dazu können Best Practice Beispiele zum RoHS-Testing verwendet werden um eine konsequente Bewertung der Produkte, Bauteile, Prozesse und Zulieferer zu ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit zur Feststellung des Standes der Umsetzung der RoHS sind sogenannte GAP-Analysen. Im Expertenforum Produktrecycling 2007 ExFo 2007 werden hierzu die neuesten Vorgaben, Trends, Best Practice Beispiele und Lesson Learned vorgestellt.