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2017
Journal Article
Titel
Vorgehen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
Abstract
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schreibt in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung(DSFA) vor. Sie löst die bisherige Vorabkontrolle ab. Da Verstöße gegen den die DSFA regelnden Art. 35 DS-GVO mitGeldbußen von bis zu e10 Millionen oder 2% des Jahresumsatzes belegt werden können, ist die Pflicht zur DSFA ernstzu nehmen. Dieser Aufsatz gibt Hilfestellung.