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2015
Conference Paper
Titel
Prävention und Hilfen
Abstract
Sowohl Führungskräfte als auch die Beschäftigten selbst sind verpflichtet, für ihre Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen sowie für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, Gefahren zu melden und den Arbeitgeber bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Unternehmer bzw. Führungskraft sind lt. Grundsätzen der Prävention (Gesetzl. Unfallversicherung, Unfallverhütungsvorschrift) verpflichtet zu berücksichtigen, ob die Mitarbeiter befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Bestimmungen einzuhalten. Daraus ergeben sich Fürsorge- u. Verhaltenspflichten sowie die Schutzpflicht für Leben und Gesundheit. Nachhaltige, problematische Veränderungen im Verhalten von Mitarbeitern sind Anlass zur Reaktion der Führungskraft. Um psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz zu begegnen, sollten Führungskräfte auf den Ebenen des Erkennens, Handelns, Einbindens und Vorbeugens tätig werden, da sich aus der Fürsorgepflicht eine Handlungsverantwortung ergibt. Um stressfreien Umgang mit Mitarbeitern / in Teams zu fördern und Kommunikationsstörungen zu vermeiden können Präventionsmöglichkeiten als entsprechende Schulungen und Trainings (Kommunikation, Zeitmanagement) eingesetzt werden.
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