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2017
Conference Paper
Titel
Status quo und Verwertungsoptionen für teerhaltigen Straßenaufbruch ab 2018
Abstract
Mit einer Anweisung an die Baubehörden der Länder aus dem Jahr 2015 hat das Bundesverkehrsministerium den Wiedereinbau von teerkontaminiertem Straßenaufbruch ab 2018 eingeschränkt. Für Unternehmen aus dem Bereich Bau und Entsorgung sowie für Bund und Länder entsteht dadurch zunehmend die Herausforderung, teerhaltigen Straßenaufbruch in alternative Entsorgungs- und Verwertungswege zu leiten. Für die von behördlicher Seite zu bevorzugende thermische Behandlung des Materials existieren bereits Anlagen, die mit ihrer Kapazität jedoch nicht auf die anfallenden Abfallströme ausgelegt sind. Dieser Umstand macht Investitionen in die Entwicklung und den Ausbau inländischer Behandlungskapazitäten notwendig, um teerkontaminierte Straßenbauabfälle umweltschonend und ökonomisch vertretbar verwerten zu können.