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2016
Book Article
Titel
Abscheidung/Rückgewinnung von Lackoverspray aus Spritzlackieranlagen
Abstract
Bei der Spritzlackierung erfolgt die Abscheidung von Overspray meist in Lackierkabinen. Gemäß den Vorschriften in der DGUV-R 100-500 (bisher BGR 500), Kapitel 2.29 dürfen Beschäftigte Gasen, Dämpfen oder Nebeln in gesundheitsgefährlichen Konzentrationen nicht ausgesetzt werden. Dies wird durch gerichtete Luftströmungen und definierte Druckverhältnisse mithilfe von Zu- und Abluftanlagen innerhalb der Lackierkabine erreicht. Das Overspray und die Lösemittel werden vom Abluftstrom erfasst und aus der Lackierkabine entfernt. Bevor der Abluftstrom wieder ins Freie geführt wird, müssen die Lackpartikel abgeschieden werden, da der Gesetzgeber eine maximale Feststoffmenge von 3 mg/m³ in der Abluft zulässt.
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