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2005
Journal Article
Titel
Interaktion des EU Emissionshandels mit dem Erneuerbare Energien Gesetz
Abstract
Die Beziehungen zwischen Emissionshandel und EEG sind durch partielle Zielüberschneidungen und Zielkomplementaritäten gekennzeichnet. Die durch den Emissionshandel ausgelösten Preisänderungen sind zu gering dosiert, um die langfristigen und nichtklimabedingten Zielsetzungen zu erreichen, die im EEG genannt werden. Auf absehbare Zeit ist deshalb ein Nebeneinander von Emissionshandel und speziell auf die erneuerbaren Energien ausgerichteter Instrumente unabdingbar: Beim kurzfristigen Klimaschutz führt das Nebeneinander von EEG und Emissionshandel zu einem Interaktionseffekt, der die effiziente Aufteilung des nationalen Gesamtemissionsbudgets auf den Emissionshandelssektor und den Nicht- Emissionshandelssektor beeinflusst. Die durch das EEG bewirkte Emissionsminderung führt dazu, dass der Emissionshandelssektor geringere Minderungsleistungen vornehmen muss, um sein durch den Makroplan vorgegebenes Emissionsbudget einzuhalten. Das Resultat sind geringere Zertifikatspreise und geringere Grenzvermeidungskosten im Emissionshandelssektor, wodurch eine ursprünglich am Ausgleich der Grenzvermeidungskosten zwischen Emissionshandelssektor und Nicht- Emissionshandelssektor ausgerichtete Aufteilung des Emissionsbudgets ineffizient wird. Um dies zu verhindern, muss im Rahmen der Allokationsplanung der Interaktionseffekt ex ante berücksichtigt werden, sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei ist sicherzustellen, dass die politikbedingten Beiträge erneuerbarer Energien in den Makroplänen ausreichend berücksichtigt werden. So sollten die in einer Handelsperiode erwarteten EEG-bedingten Emissionsminderungen zu einer Verminderung der Gesamtzuteilung von Emissionsberechtigungen an den Emissionshandelssektor führen, um eine möglichst effizienzorientierte Ausgestaltung des Makroplans zu erreichen.