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2015
Conference Paper
Titel
Qualifikation und Blindwert
Abstract
Im Gegensatz zu vielen anderen Mess- und Prüfverfahren, die in der Automobil- und Zulieferindustrie in der Qualitätssicherung eingesetzt werden können, unterscheidet sich die Prüfung der Technischen Sauberkeit in einen Punkt gravierend: Das Prüfverfahren, das mit der Extraktion beginnt, kann nicht an einem Normal oder Standard überprüft werden. Die dafür notwendigen normverschmutzten Bauteile, die gleichzeitig in Geometrie, Material und Schmutzcharakteristik den realen Bauteilen aus der Produktion entsprechen müssten, sind nicht verfügbar. Um dennoch eine Aussage über die Tauglichkeit der eingesetzten Extraktionsverfahren machen zu können, werden diese nach Vorgaben von VDA 19 qualifiziert. Dazu werden die Extraktionsprozeduren an ein und demselben Prüflos mehrfach wiederholt und das sog. Abklingverhalten ermittelt. Bei Einhaltung eines festgelegten 10%-Abklingkriteriums gilt die Extraktion als qualifiziert und die Routineprüfbedingungen für die tägliche Anwendung im Labor können abgeleitet werden. Dies erfolgt lediglich einmalig für jeden zu prüfenden Bauteiltyp, so dass sich der Aufwand für die Prüflabore in Grenzen hält. Über die sog. Blindwertbestimmung kann ein Labor nachweisen, dass während einer Bauteilsauberkeitsprüfung, keine ergebnisverfälschenden Partikel von außen in die Prüfung eingebracht werden, bzw. nur in einem sehr geringen zulässigen Umfang.