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2014
Presentation
Titel
Aktueller Sachstand zum Autorisierungsverfahren von Chromtrioxid
Titel Supplements
Vortrag gehalten auf den ZVO Oberflächentagen 2014, 17.-19. September, Düsseldorf / Neuss
Abstract
Im Zuge der europäische Chemikalienverordnung REACh wurden Chromsäure und Chromate am 17.04.2013 in den Anhang 14 aufgenommen. Damit hat offiziell eine Kette von Terminen und formellen Bedingungen begonnen, die dazu führt dass nach dem 21.09.2017 ("Sunset-Date") diese Substanzen nicht mehr eingesetzt werden dürfen sofern keine Autorisierung dafür erteilt wurde. Dies gilt auch für Anwendungen, bei denen das eigentliche Produkt die Substanzen nicht enthält und sie nur als Produktionsmedium eingesetzt werden wie dies z.B. bei der Verchromung der Fall ist. Um die REACh Verordnung hat sich ein wildes Konstrukt aus Fehlinterpretationen, (teils bewussten) Falschaussagen, Ängsten und Meinungsbildern entwickelt. Völlig unfundiert wird oft von Stoffverboten, Ampelverordnungen ("springt zwangsläufig auf rot") oder fixierten kurzen Autorisierungszeiträumen von wenigen Jahren gesprochen. Fakt ist dagegen, dass in großer Breite Autorisierungsanträge vorbereitet werden, die teils von großen Konsortien in engem Kontakt mit der verantwortlichen europäischen Chemikalienagentur ECHA vorangetrieben werden. Die ECHA geht davon aus, für Chromate ca. 150 Autorisierungsanträge zu erhalten, diese wiederum teils von Konsortien, die mehr als 100 Firmen beinhalten. Untergangszenarien sind also völlig fehl am Platz. Der Vortrag stellt auf Basis von Fakten die tatsächlichen Randbedingungen des REACh Prozesse dar und zeichnet beispielhaft den Stand von Autorisierungsanträgen auf.