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2003
Conference Paper
Titel
Stand der nationalen Umsetzung der WEEE (ElekrtroV)
Alternative
Current state of realisation for the WEEE
Abstract
Die vorliegende EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electric and Electronic Equipment; dt. Entsorgung gebrauchter elektrotechnischer und elektronischer Geräte) verpflichtet die Hersteller und Importeure in ihrer Produktverantwortung zu übernehmen, d.h. zur Kostenübernahme für die Sammlung und Verwertung der Elektro-Altgeräte ab August 2005. Weiterhin wird die Erfüllung differenzierter Verwertungs- und Recyclingquoten für die einzelnen Elektroaltgeräte-Kategorien (z.B. Haushaltsgroßgeräte) vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird nun bis zum 30.08.2004, in Deutschland die E-Schrott-Entsorgung gesetzlich regeln, durch die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien (WEEE und RoHS). Der Verordnungsgeber hat bereits erste Eckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland vorgestellt. Die Eckpunkte verdeutlichen, dass die Regelungen der Rücknahme von Elektroaltgeräten einige Neuerungen bringen werden: - Allein die Begriffe Registrierungspflicht, Clearingstelle und Koordinierungsstelle sind neu. Ein weiterer Streitpunkt wird die sogenannte geteilte Produktverantwortung sein: - Sie ist in der Europäischen Richtlinie bereits angelegt, - die finanzielle Belastung der Kommunen mit der Wahrung der bewährten kommunalen Sammelstrukturen zu begründen, wird nicht überall auf (kommunales) Verständnis stoßen. Es kommen verschiedene Möglichkeiten der Sammlung der Altgeräte in Betracht: - etwa auch über Wertstoffhöfe als Rücknahmestellen, - d.h. zusätzlicher Kostenaufwand geht zu lasten der Gebührenzahler, ob dies bei der unterschiedlichen Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten zu der erforderlichen "Gebührengerechtigkeit" führt, ist fraglich. Offen ist die konkrete Umsetzung der Richtlinien und welche Ausgestaltungen besonders bei der Festschreibung des geforderten Stand der Technik für die Elektroaltgeräte-Verwertung nach sich zieht.