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2011
Conference Paper
Titel
Vorgaben der neuen RoHS-Richtlinie zum Führen des CE-Zeichens und Dokumentation nach 768/2008/EC nach Modul A
Alternative
Actuals to Recast RoHS Directive and CE-Sign
Abstract
Änderung der RoHS-Richtlinie: -CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung erforderlich Wichtigste Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Vertreiber 1. Interne Fertigungskontrolle durch Hersteller (Beschluss 768/2008/EG, Anhang II, Modul A) -> Hersteller erstellt technische Dokumentation 2. Hersteller füllt EU-Konformitätserklärung aus -> Anhang VII neue RoHS-RL 3. Hersteller bringt CE-Zeichen an 4. Hersteller bewahrt Unterlagen 10 Jahre auf! - Die neue RoHS-Richtlinie schreibt den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Erstellung technischer Unterlagen sowie die Durchführung einer internen Fertigungskontrolle nach dem Modul A in Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG vor. -Ist nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens erforderlich, bei dem mindestens ebenso strenge Kriterien wie die der RoHS-Richtlinie angewandt werden, so kann die Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen dieses Verfahrens nachgewiesen werden. - Ebenfalls können einheitliche technische Unterlagen erstellt werden.