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2000
Conference Paper
Titel
Konsequenzen aus der VOC-Richtlinie für Lackierbetriebe (Beispielhafte Darstellung für die Metall- und Kunststofflackierung)
Alternative
Consequence from the VOC Directive for Paint Shops
Abstract
Zur Umsetzung der europäischen Lösemittelrichtlinie in nationales Recht innerhalb von zwei Jahren bis zum März 2001 werden derzeit Verordnungen, die auf die spezielle Situation für Lackierberiebe in Deutschland abgestimmt ist, erarbeitet. Als Leitidee soll damit der Einsatz lösemittelarmer Lacke forciert werden. Über die Vorgehensweise des Grenzwerte- oder Emissionsminderungsplans hinausgehend soll hierzu für die meisten Industriezweige ein limitierter VOC-Wert von 250 g Lösemittel/l Lack bzw. von 420 g/l bis zum Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnungen für verarbeitungsfertig eingestellte Lacke vorgesehen werden. Wenn Betriebe ausschließlich Lacke mit geringerem VOC-Wert verwenden, genügt als Nachweis eine entsprechende Erklärung gegenüber der Behörde. Als Basis und zentrales Instrument zum Erfüllen dieser Ziele dient der regelmäßig zu erstellende Lösemittmlmanagementplan. Die jeweiligen emissionsbegrenzenden Anforderungen hängen von betroffenen Industriezweig ab. Für den Bereich der Metall- und Kunststofflackierung sind z.B. Schwellenwerte des Lösemittelverbrauchs von 5 t/a und 15 t/a festgelegt.