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2002
Poster
Titel
Handlungsanleitung für den betrieblichen Bodenschutz. Teil I: Expositionsabschätzung
Titel Supplements
Poster zu den Jahrestagungen GDCh-Fachgruppe Umweltchemie und Ökotoxikologie. SETAC-GLB, Braunschweig 2002
Abstract
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) richtet sich in seinen Handlungspflichten zur Vorsorge und Gefahrenabwehr direkt an den Pflichtigen (Verursacher von Bodenkontamination und Bodeneigentümer). Die Handlungsmaßstäbe, die im BBodSchG angelegt sind, werden in dem untergesetzlichen Regelwerk (Bodenschutz und Altlastenverordnung BBodSchV) konkretisiert. Ziel des betrieblichen Bodenschutzes ist es, Vorsorge zu treffen, dass - neue Bodenkontaminationen nicht entstehen, und - betriebliche Emissionen oder Verwertung von Abfällen keinen Anlass zur Besorgnis des Entstehen schädlicher Bodenveränderungen geben. Die grundsätzliche Vorgehensweise zur Ableitung von Bodenwerten ist zwar im Rahmen der Bodenschutzgesetzgebung beschrieben, diese muss jedoch hinsichtlich des betrieblichen Bodenschutzes angepasst und konkretisiert werden. Derzeit liegt für einen betroffenen Betrieb keine detaillierte Handlungsanleitung vor. Ziel des von der DBU geförderten Vorhabens ist es, substantiell zu diesem Lückenschluss beizutragen. Wesentliche Merkmale der Handlungsanleitung sind: - Gestaffelte Vorgehensweise analog dem Chem.G. mit jeweiligem PEC/PNEC Vergleich - Inhaltliche Übereinstimmung mit BUA-Bericht Nr. 230 - Vorgegebener Handlungsrahmen mit detaillierten Vorgaben zur Ausfüllung und Umsetzung - Flexibilität und dadurch hoher Entscheidungsspielraum für den Durchführenden - Die Handlungsanleitung ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung eines vorsorgender Bodenschutzes.