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1999
Report
Titel
Durchführung eines Risikovergleiches zwischen Dieselmotoremissionen und Ottomotoremissionen hinsichtlich ihrer kanzerogenen und nicht-kanzerogenen Wirkungen
Titel Supplements
Forschungsbericht 29761001/01
Abstract
Im Rahmen einer Aktualisierung der im Umweltgutachten 1994 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vorgenommenen Bewertung wurde eine vergleichende Risikoabschätzung betreffend die kanzerogenen und nicht-kanzerogenen Wirkungen von Diesel- und Ottomotoremissionen durchgeführt. Dazu wurden für Pkw (Diesel/Otto) und Stadtbusse (Diesel/Erdgas) für folgende Abgasbestandteile Emissionsfaktoren bei innerstädtischer Fahrsituation ermittelt und die toxischen und kanzerogenen Wirkungen einer eingehenden Analyse unterzogen: N02, Partikel. Benzol, Ethylbenzol, Benzo(a)pyren (als Leitsubstanz für PAR), 1,3-Butadien, Formaldehyd, Acetaldehyd, Platin, Palladium. Um einen relativen Vergleich der verschiedenen Antriebskonzepte für diese Schadstoffe zu ermöglichen, wurden jeweils die relevanten Wirkungen und zugehörigen Unit Risks und Beurteilungswerte ermittelt und mit den für die Abgasminderungsstufen EURO 2 bis 4 abgeleiteten spezifischen Emissionsfaktoren gewichtet. Zusätzlich wurden auch Emissionsfaktoren für Fahrzeuge aus den 90er Jahren sowie Partikelemissionsfaktoren für Diesel-Fahrzeugc mit zukünftig angestrebten Abgasreinigungssystemen (Partikelfilter) in die Bewertung mit einbezogen. Es wird deutlich, daß die kanzerogenen und nicht-kanzerogenen Wirkungen wesentlich durch einige wenige emittierte Komponenten bestimmt werden: Partikel, Benzol, PAH (kanzerogene Wirkungen), N02, Partikel, Formaldehyd, (nicht-kanzerogene Wirkungen). Insgesamt führen die Emissionen des Diesel-Antriebs für Pkw und Stadtbusse für alle betrachteten Abgasminderungsstufen verglichen mit den Antriebsarten Otto und Erdgas zu einem höheren relativen Gesundheitsrisiko, obwohl die Unterschiede bei EURO 4 bereits erheblich geringer sind als bei EURO 2. Durch die Einführung des Partikelfilters insbesondere bei Diesel-Pkw können diese Unterschiede, was die kanzerogenen Wirkungen angeht, weitestgehend aufgehoben werden.