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1992
Conference Paper
Titel
Die deutsche Verpackungsordnung und deren Auswirkungen auf österreichische Unternehmen
Abstract
Mitte 1991 wurde die deutsche Verpackungsverordnung von der Bundesregierung verabschiedet. Mittels dieser Verordnung soll die Wirtschaft zum Aufbau von Entsorgungssystemen in eigener Verantwortung bewogen werden. Betroffen von dieser Verordnung sind alle diejenigen, die gewerbemäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland Verpackungen oder entsprechende Vormaterialien herstellen und/oder in Verkehr bringen. Obwohl bei der EG Kommission und in einigen europäischen Nachbarländern an ähnlichen Verordnungen gearbeitet wird, gilt diese Verordnung ausschließlich fnr die Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt aber auch fnr alle Importe. Der im Ausland ansässige Importeur wäre zwar im Sinne der Verordnung betroffen, diese nationale Verordnung ist für ihn jedoch kein bindendes Recht. Betroffen ist deshalb die erste nationale Vertriebsinstanz, der Importeur. Dieser kann mit seinem ausländischen Geschäftspartner darnber verhandel n, inwieweit einvernehmlich auf bilateraler privatwirtschaftlicher Geschäftsgrundlage die anfallenden Logistik- und Kostenprobleme gelöst werden können. Eine Rückkehr der Verpackungen ins Ausland dürfte nicht die gängige Lösung sein. Vielmehr sollen die national entwickelten Rücknahme- und Verwertungssysteme fnr den Importhandel mitgenutzt werden.