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1995
Journal Article
Titel
Erfassung biologisch relevanter Bodenbelastungen
Abstract
Zweck des geplanten Bundesbodenschutzgesetzes ist es, den Boden vor schädlichen Veränderungen zu schützen sowie nachhaltige Einwirkungen auf den Boden soweit wie möglich zu vermeiden. Schutz und Vorsorge bedeuten dabei nicht nur die menschliche Gesundheit und die Nutzungsfunktionen des Bodens in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen sondern auch die natürliche Bodenfunktion einschließlich der Lebensraumfunktion vorsorgend zu schützen. Hierzu müssen Untersuchungskonzepte entwickelt werden, die auch den Schutz komplexer Ökosysteme mit beinhalten. Die Ableitung von Prüf- und Maßnahmewerten erfolgt dabei - standortbezogen, - nutzungsbezogen, - schutzgutbezogen und - wirkungspfadbezogen. Insbesondere der letzte Anstrich verdeutlicht, daß die von einer Kontamination ausgehende Exposition differenziert nach den verschiedenen Organismengruppen und ihren Lebensweisen pfadbezogen ermittelt und quantifiziert werden muß. Von chemisch-analytischer Seite muß versucht werden, die Frage zu beantworten: Welche Schadstoffkonzentration liegt bei dem jeweils betrachteten Schutzgut (den betrachteten Organismen) vor? Die analytische Chemie im Bereich des Umweltschutzes hat daher die Aufgabe, Informationen über die Exposition von Organismen mit Schadstoffen bereitzustellen, die im Rahmen von Gefährdungs- und Risikoabschätzungen für die betreffenden Schadstoffe benötigt werden. Eine Ausrichtung der Analytik auf die Bestimmung von Gesamtgehalten reicht dabei nicht aus; vielmehr muß bei einer pfadbezogenen Expostionsbetrachtung die Bioverfügbarkeit der Schadstoffe für die einzelnen Organismengruppen berücksichtigt werden. Ansonsten ist das angestrebte Ziel der Ökotoxikologie, kausale Zusammenhänge zwischen Wirkkonzentration und beobachteten Wirkungen auf die jeweils betrachteten Organismen abzuleiten, nicht zu verwirklichen. Der Begriff Bioverfügbarkeit beschreibt dabei den Anteil vorhandener Chemikalien, welcher von einem Organismus aus seiner Umwelt und Nahrung aufgenommen werden kann und innerhalb des Organismus transportiert, verteilt und metabolisiert wird. Die Definition verdeutlicht, daß jeweils nur ein Teil des Gesamtvorrates eines Schadstoffes in einem Umweltmedium für die Organismen bioverfügbar sein wird und daß dieser Anteil von Organismengruppe zu Organismengruppe je nach deren Lebensraum variieren kann.