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Rückverfolgbarkeit von Instandhaltungsprozessen weckt neue Potenziale
Abstract
Der Begriff ,Rückverfolgbarkeit" wird meist mit Skandalen in der Lebensmittel- oder Rückrufaktionen der Automobilindustrie gleichgesetzt. Die Folge waren gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz. In der Instandhaltung wird dagegen an Regelungen zur Verfolgung von z. B. schweißtechnischen Arbeiten gedacht. Ein wesentlich höheres Potenzial liegt jedoch in der Rückverfolgbarkeit von Instandhaltungsprozessen in Bezug auf ihre Zielgrößen.