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1990
Conference Paper
Title
Die Ganzteilprüfung von Möbeln in großen Prüfräumen
Abstract
Durch die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung § 9 (3, 4) ist auch der Möbelhersteller gehalten, die Formaldehydemission seines Produktes zu prüfen. Die Gefahrstoffverordnung sieht hier aber lediglich die Einhaltung von Emissionswerten der einzelnen Holzwerkstoffe vor. Aussagekräftiger in Bezug auf die Praxis ist die Bestimmung der Gesamtemission des Möbels. Die Untersuchung von kompletten Möbeln oder Möbelgruppen kann im Prüfraum in Anlehnung an die bestehende "ETB-Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft - Fassung April 1980" erfolgen. Die praxisgerechte Prüfung erfordert die Zusammenstellung einer kompletten Möbelgruppe, sowie die genaue Berechnung der emissionsfähigen Möbeloberfläche zur Anpassung des Verhältnisses Raumbeladung/Luftwechselzahl. Da ein relativ großer Aufwand in der Prüftechnik betrieben werden muss, verbunden mit hohen Kosten, ist die Untersuchung auf Formaldehydemission nach der Prüfraummethode nicht zur laufenden Eigenüberwachung geeignet, bietet jedoch den Vorteil der zerstörungsfreien Untersuchung sowie einer praxisgerechten Beurteilung eines kompletten Möbelprogrammes in allen vom Hersteller angebotenen Ausführungen.
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