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2005
Conference Paper
Titel
Umsetzung der WEEE und RoHS im ElektroG - offene Fragen
Alternative
Current state of realisation for the WEEE and the RoHS in the ElektroG - Questions
Abstract
Die vorliegende EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electric and Electronic Equipment; dt. Entsorgung gebrauchter elektrotechnischer und elektronischer Geräte) verpflichtet die Hersteller und Importeure in ihrer Produktverantwortung zu übernehmen, d.h. zur Kostenübernahme für die Sammlung und Verwertung der Elektro-Altgeräte ab 24. März 2006. Weiterhin wird die Erfüllung differenzierter Verwertungs- und Recyclingquoten für die einzelnen Elektroaltgeräte-Kategorien (z.B. Haushaltsgroßgeräte) vorgeschrieben. Die bereits vorliegende europäische Richtlinie - RoHS -, stellt ab dem 01.07.2006 Anforderungen an die Vermeidung bestimmter Stoffe (Pb, Cd, Hg, Cr (VI), PBB, PBDE) bei der Produktion von Elektro- und Elektronikneugeräten. Sie bedeutet eine Technologie-Zäsur für die gesamte Elektronik-Branche, deren erfolgreiche Bewältigung nur mit sehr viel Aufwand an Technologie-Ressourcen und weiteren Kosten möglich ist. Diese EU-Richtlinie wurde am 24.03.2005 in § 5 ElektroG in nationales deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinien gilt für alle Elektronikunternehmen, deren Produkte im Geltungsbereich der RoHS, ElektroG liegen (direkt Hersteller und indirekt Zulieferer) und in dem Bereich der EU diese Geräte in Verkehr bringen. Der praktische Umstelltermin für die Fertigungen liegt wegen der erforderlichen Vorlaufzeiten im Lagerhaltungs-und Vertriebsbereich auf dem Wege bis zum Endabnehmer in vielen Fällen ganz erheblich vor dem oben genannten Stichterminen.