Options
2006
Conference Paper
Titel
Internationale Umsetzung der RoHS-Restriktionen sowie zukünftige Anforderungen an Unternehmen
Alternative
Procedure to be RoHS confirm with the international material restrictions
Abstract
Die RoHS bedeutet eine Technologie-Zäsur für die gesamte Elektronik-Branche, deren erfolgreiche Bewältigung nur mit sehr viel Aufwand an Technologie-Ressourcen und weiteren Kosten möglich ist. Die bereits vorliegende europäische Richtlinie - RoHS -, stellt ab dem 01.07.2006 Anforderungen an die Vermeidung bestimmter Stoffe (Pb, Cd, Hg, Cr (VI), PBB, PBDE) bei der Produktion von Elektro- und Elektronikneugeräten. Diese Eu-Richtlinie wurde am 24.03.2005 in § 5 ElektroG in nationales deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinien gilt für alle Elektronikunternehmen, deren Produkte im Geltungsbereich der RoHS, ElektroG liegen (direkt Hersteller und indirekt Zulieferer) und in dem Bereich der EU diese Geräte in Verkehr bringen. Der praktische Umstelltermin für die Fertigungen liegt wegen der erforderlichen Vorlaufzeiten im Lagerhaltungs-und Vertriebsbereich auf dem Wege bis zum Endabnehmer in vielen Fällen ganz erheblich vor dem oben genannten Stichterminen. Die Anforderungen der EU-RoHS werden in abgeänderter Form auch in Californien, Japan, China, Korea, Australien und Argentinien gefordert. Diese Vorgehensweise ist ein Leitfaden zum Erlangen der RoHs-Konformität mit folgenden Schritten: 1. Schritt: Produktcheck Der Produktcheck dient zur Analyse der Produkte, d.h. welche Produkte sind überhaupt betroffen und müssen weiter untersucht werden. Vereinfacht kann gesagt werden, daß alle elektrischen Geräte des alltäglichen Lebens die 1000 V Wechselspannung bis 1500 V Gleichspannung besitzen von der RoHS-Richtlinie betroffen sind. 2. Schritt: Lieferanten- und Bauteilcheck Um ein RoHS-konformes Produkt herzustellen, müssen auch die Zulieferteile bzw. deren Substanzen mit berücksichtigt werden. Betroffene Substanzen sind Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom oder Flammhemmer wie PBB oder PBDE. Nach einer ABC-Analyse der Bauteile bezüglich ihrer Verwendungshäufigkeit und potentieller Schadstoffhaltigkeit, muss von allen betroffenen Lieferanten eine Konformitätsbescheinigung vorhanden sein, die eine Richtlinienkonformität bescheinigt. 3. Schritt: Validierung der Zuliefererdaten Der Hersteller haftet für sein Produkt, auch wenn die einzelnen Zulieferteile nicht direkt von ihm hergestellt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet den Hersteller daher zu angemessenen Maßnahmen zur Überprüfung der RoHS-Konformität. Hierbei muß je nach Bauteil eine Analysehäufigkeit und -methode bestimmt werden. Der Gesetzgeber verlangt für Produkte die einer hohen Stückzahl verkauft werden häufigere Analysen, aber auch das Verhältnis zum Lieferanten sollte bei der Bestimmung der Analysehäufigkeit von Bedeutung sein. 4. Schritt: Trennung von RoHS-Konformen und nicht RoHS-Konformen Bauteile Da einige Produkte weiterhin mit nicht RoHS-konformen Produkten zusammengestellt werden können, wie z.B. Produkte für die Wehrtechnik oder die Medizintechnik, müssen RoHS-Konforme von nicht konformen Produkten getrennt werden. 5. Schritt: Dokumentation der RoHS-Konformität der Zulieferer Es kann davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung der Anforderungen nach dem Geräte- und Produkthaftungsgesetz geprüft werden wird. 6. Schritt: Deklaration der eigenen RoHS-Konformität für Kunden In einem letzten Schritt kann die eigene Richtlinien-Konformität für die eigenen Kunden deklariert werden.