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2005
Conference Paper
Titel
Umsetzung der WEEE und RoHS im ElektroG - Blick in die Praxis
Alternative
Assembly procedure of WEEE and RoHS in the ElektroG
Abstract
Die EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electric and Electronic Equipment; dt. Entsorgung gebrauchter elektrotechnischer und elektronischer Geräte) verpflichtet die Hersteller und Importeure in ihrer Produktverantwortung zu übernehmen, d.h. zur Kostenübernahme für die Sammlung und Verwertung der Elektro-Altgeräte ab August 2005 in Europa generell; in Deutschland speziell ab dem 24.03.2006. Weiterhin wird die Erfüllung differenzierter Verwertungs- und Recyclingquoten für die einzelnen Elektroaltgeräte-Kategorien (z.B. Haushaltsgroßgeräte) vorgeschrieben. Das ElektroG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) in Deutschland. Das ElektroG regelt für Deutschland spezielle Umsetzungsfristen in Deutschland. Ein weiterer Streitpunkt wird die sogenannte geteilte Produktverantwortung sein: - Sie ist in der Europäischen Richtlinie bereits angelegt, - die finanzielle Belastung der Kommunen mit der Wahrung der bewährten kommunalen Sammelstrukturen zu begründen, wird nicht überall auf (kommunales) Verständnis stoßen. Es kommen verschiedene Möglichkeiten der Sammlung der Altgeräte in Betracht: - etwa auch über Wertstoffhöfe als Rücknahmestellen, - d.h. zusätzlicher Kostenaufwand geht zu lasten der Gebührenzahler, ob dies bei der unterschiedlichen Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten zu der erforderlichen "Gebührengerechtigkeit" führt, ist fraglich.