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2013
Journal Article
Titel
Sicherstellung elektronischer Daten und "selektive Datenlöschung"
Abstract
Anlass und Ausgangspunkt dieses Beitrags ist eine alltägliche Situation: Im Rahmen einer Durchsuchung werden (unter anderem) elektronische Daten sichergestellt, Festplatten und andere Speichermedien werden "gespiegelt", indem - regelmäßig von dem gesamten Datenbestand - sogenannte Images erstellt werden. Der Betroffene ist - bei aller Betroffenheit - erleichtert, sein Datenverarbeitungssystem weiter nutzen zu können. Das so gewonnene Material wird bei den Ermittlungsbehörden unter den Prämissen der Beweiserheblichkeit und der Beschlagnahmefreiheit ausgewertet, das "Datenimage" verbleibt bei den Ermittlungsbehörden. Offenbar gleichermaßen üblich: Ein Antrag, die nicht beweisrelevanten und/oder beschlagnahmefreien Daten herauszugeben bzw. zu löschen, wird mit der Begründung abgelehnt, dies sei technisch nicht möglich. Sowohl die damit verbundene Folge - die Ermittlungsbehörden verfügen über eine (Un-)Menge von Daten, die regelmäßig nur zu einem (Bruch-)Teil beweiserheblich und beschlagnahmefähig sind - als auch der Verweis auf fehlende technische Möglichkeiten einer "selektiven Datenlöschung" begegnen, wie die folgenden Ausführungen zeigen, erheblichen rechtlichen und technischen Bedenken.