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2013
Conference Paper
Titel
Vorstellung der neuen RoHS-Richtlinie (2011/165/EU) und deren Umsetzung in nationales Recht (ElektroStoffV)
Abstract
Änderung der RoHS-Richtlinie: - Keine neuen Stoffverbote für Geräte der Kategorien 1 bis 7 und 10. - Offener Geltungsbereich (11 Kategorien) mit definierten Ausnahmen, incl. Kabel und Ersatzteile - Ausnahmen vom Geltungsbereich (Exclusion) o Geräte, die für den Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen o Weltraumgeräte; o Geräte, die speziell als Teil eines anderen, von dieser Richtlinie ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich fallen o stationäre industrielle Großwerkzeuge; o ortsfeste Großanlagen; o Verkehrsmittel zur Personen-oder Güterbeförderung mit Ausnahme von elektrischen Zweirad-Fahrzeugen, die nicht typgenehmigt sind; o bewegliche Maschinen, die keine Kraftfahrzeuge sind und ausschließlich professionellen Nutzern zur Verfügung gestellt werden; o aktive implantierbare medizinische Geräte; o Photovoltaik-Paneele, die in einem System verwendet werden o Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung - -CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung erforderlich. Der deutsche Draft der ElektroStoffV setzt die RoHS2 in nationales Recht um, die ElektroStoffV wurde am 08.05.2013 im BGBl veröffentlicht.