Options
1993
Conference Paper
Titel
Beurteilung der Kanzerogenität von inhalierbaren Fasern
Abstract
Die krebserzeugende Wirkung von Fasern bestimmter Abmessungen und Biobeständigkeit muß anerkannt werden. Für die Festlegung von Grenzwerten existiert eine Grauzone. Für die Abmessungen der Fasern gelten folgende Werte als mehrheitsfähig: Länge L: > 5 Mikrometer, Durchmesser D: < 3 Mikrometer, L/D > 5 : 1. Zur Regulation von Faserstäuben aufgrund der Biobeständigkeit wird ein Vorschlag gemacht (Tabelle). Inhalationsversuche mit Asbest, künstlichen Mineralfasern und organischen Fasern (para-Aramid) werden ausführlich diskutiert. Es wird kritisiert, daß negative Inhalationsversuche an Ratten nach Ansicht der Faserindustrie dazu geeignet sind die Ungefährlichkeit von Fasern nachzuweisen. Die geringe Empfindlichkeit des Vesuchsmodells wird bei dieser Annahme vernachlässigt. Zur Risikoabschätzung von Nicht-Asbestfasern die ausgehend vom Krebsrisiko durch Asbest durch Extrapolation vorgenommen werden kann, sind Beispielrechnungen angeführt. Modellrechnungen zur Bestimmung des kanzerogenen Risikos von künstlichen Mineralfasern im Vergleich zu Asbest ergeben für Stein-und Schlackefasern bzw. Glaswolle folgende Werte: 3,26-faches bzw. 4,44-faches erhöhtes Risiko. Ausführlich werden neue Intraperitonealversuche geschildert. Herkunft und Herstellung der Stäube (Angaben zur chemischen Zusammensetzung, Abmessungen), die Fasermessung, Verabreichung der Stäube und die Art der Versuchstiere und Untersuchungen sind beschrieben. Zwischenergebnisse dieser Versuche ergeben u.a.: Feinstäube aus Glas- und Steinwolle sind bei einer Injektion von <= 10 9 Fasern krebserzeugend.
Konferenz