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2011
Journal Article
Titel
ZLB 2.0 in Rheinland-Pfalz: Quantensprung in der Versorgung von Notfallpatienten
Abstract
Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport in seiner Eigenschaft als oberste Rettungsdienstbehörde des Landes hat DENIT, das Deutsche Zentrum für Notfallmedizin und Informationstechnologie, beauftragt, den ZLB des Landes neu zu konzipieren bzw. zu reformieren. Einer der Gründe dafür war die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes Rheinland-Pfalz am 1. Januar 2011. Damit konnte neben vielen anderen Änderungen speziell aus Sicht des Rettungsdienstes ein schon lange verfolgtes, ganz wesentliches Ziel erreicht werden. Gemäß den immer wieder artikulierten Forderungen nach zeitdringlicher Versorgung bestimmter Notfallpatienten (insbesondere Schlaganfall, Herzinfarkt, Polytrauma, Neurotrauma, Ruptur großer Gefäße usw.) ist durch dieses Gesetz einem System der Weg geebnet und auch verbindlich beschrieben worden, das die Zuweisung dieser Patienten in nicht nur prinzipiell geeignete, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt auch tatsächlich bereite spezielle Versorgungseinrichtungen einfach, schnell, definiert und transparent ermöglicht. Dieses System ist der "Reformierte Zentrale Behandlungskapazitäts-Nachweis (ZLB 2.0)" Rheinland-Pfalz.