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2011
Conference Proceeding
Titel
Umgang mit Stoffverboten und Schadstofflisten
Titel Supplements
Aktuelles zur RoHS-2.0- und WEEE-2.0-Richtlinie sowie zu REACh. Fraunhofer IPA Tagung, 06. Oktober 2011, Stuttgart
Abstract
In der aktuellen Überarbeitung der europäischen Richtlinie »Restriction of use of certain Hazardous Substances« (RoHS 2011/165/EU) werden Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt. Unter Berücksichtigung des auf Gemeinschaftsebene angestrebten Gesundheits- und Umweltschutzes sind für die Verwendung der Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom und der Flammschutzmittel PBB und PBDE Grenzwerte vorgeschrieben. Mit der Neugestaltung der RoHS-Richtlinie befinden sich ab dem 22. Juli 2014 auch die Hersteller von medizinischen Geräten sowie von Kontroll- und Messinstrumenten im Geltungsbereich der RoHS 2. Hinzu kommen für Produkte im Geltungsbereich der RoHS 2 neue Vorschriften zur Konformitätsbewertung der Produkte (CE-Zeichen, EG-Konformitätsbewertung, technische Dokumentationen, Marktüberwachung). RoHS-ähnliche Vorschriften wurden und werden weltweit auch in anderen Ländern wie der Schweiz, Türkei, Kalifornien, China, Korea, Japan und seit neuestem auch Indien erlassen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie. Zusätzlich zu der RoHS-Richtlinie haben viele der betroffenen Unternehmen weitere Pflichten im Rahmen der REACh-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der so genannten Substances of Very High Concern (SVHC). Auf der Tagung erhielten die Teilnehmer alle wichtigen Informationen zu den Richtlinien und ihrer Umsetzung.
Hrsg
Organisation
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung -IPA-, Stuttgart