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2009
Conference Paper
Titel
Sicherheitstechnische Untersuchung von Versorgungsleitungen für Lösemittel - II
Titel Supplements
Abschlussbericht
Abstract
Basierend auf den Ergebnissen des ersten Auftrags "Sicherheitstechnische Untersuchung einer Versorgungsleitung für Lösemittel" vom 01.10.99 wurden ergänzende Simulationen durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war es, die notwendigen Maßnahmen zu definieren, um die Lösemittelleitungen in der Nennweite DN50 mit der Druckstufe PN16 betreiben zu können. Hierfür sollten alle Szenarien, in denen unzulässige Überdrücke entstehen können, nachgerechnet und bewertet werden. Die resultierenden Maßnahmen gegen Überdruck und Druckstöße sollten entwickelt und anschließend berechnet werden. Ergebnisse für alle Lösemittel außer NaOH und HCl: Für die Leitungsklasse DN50 empfehlen wir die Ausführung in der Druckstufe PN16. Voraussetzung hierfür ist, dass nach einem möglichen Pumpenausfall die unten näher erläuterten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Der Durchfluss der Lösemittel ist auf maximal 7 m3/h zu begrenzen. Ergebnisse für NaOH-Lösung (50 Gew.-%): Für die Leitungsklasse DN50 empfehlen wir die Ausführung in der Druckstufe PN16. Voraussetzung ist, dass am Gebäudehochpunkt ein Pufferbehälter installiert wird, dessen Zulaufarmatur höchstens mit der unten beschriebenen Stellgeschwindigkeit geschlossen werden darf. Der Durchfluss der Lösemittel in der Pufferbehälter-Zulaufrohrleitung ist auf maximal 5 m3/h, in den Ablaufleitungen auf max. 4 m3/h zu begrenzen. Ergebnisse für HCl (37 Gew.-%): Für die Leitungsklasse DN50 (Stahl mit PTFE-Inliner) empfehlen wir die Ausführung in der Druckstufe PN16. Der Durchfluss ist auf maximal 3 m3/h zu begrenzen. Für einen Maximaldurchfluss von 2 m3/h empfehlen wir die Druckstufe PN10. Bei Einsatz einer GFK-Leitung empfehlen wir für einen Maximaldurchsatz von 3 m3/h die Druckstufe PN10. Durch betriebliche Durchflussregelvorgänge werden ebenfalls Druckschwankungen mit jedoch erheblich kleineren Amplituden ausgelöst. Diese Schwankungen haben jedoch keine Auswirkung auf die Standfestigkeit der eingesetzten MSR-Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Lösemittel-Entnahmestellen, bei denen der Durchfluss 2 m3/h nicht übersteigt.