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2014
Conference Proceeding
Titel
REACh - Stoffverbote, Zulassung von Stoffen und Informationsweitergabe für SVHC
Titel Supplements
Seminar, 18. September 2014, Stuttgart
Abstract
Die REACh-Verordnung [(EG) Nr. 1907/2006] der EU beschränkt die Verwendung von bestimmten Stoffen im Anhang XVII. Anhang XIV enthält Stoffe, die nur mit einer Zulassung verwendet werden dürfen. Hinzu kommt, dass ab einem Grenzwert von 0,1 % für bestimmte Stoffe, die sogenannten Substances of Very High Concern, in Produkten eine Informationspflicht in der Lieferkette besteht. Die Beschränkung der Verwendung, Zulassung und die Informationspflicht für die betroffenen Stoffe, Substanzen und Produkte stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für die betroffenen Unternehmen dar.
Hrsg
Organisation
Stuttgarter Produktionsakademie
Verlagsort
Stuttgart